Urteil Gesundheitsportal des BMG verstößt gegen Pressefreiheit
Das Landgericht Bonn hat das Portal „gesund.bund.de“ für unzulässig erklärt. Geklagt hatte der Wort & Bild Verlag.

Das Bundesgesundheitsministerium betreibt ein eigenes Online-Portal rund um Gesundheitsthemen. Die Besucher können nach Stichworten suchen, sich in den Rubriken „Krankheiten“, „Gesund leben“, „Gesundheitsversorgung“, „Pflege“ oder „Gesundheit digital“ informieren oder in der „Mediathek“ Kurzvideos anschauen.
Ziel des Portals ist nach eigenen Angaben „die zuverlässige und verständliche Vermittlung von gesundheitsbezogenem Wissen“. Das Angebot diene dazu, die Gesundheitskompetenz und Selbstbestimmung der Bürger zu fördern. Und zwar auch, weil es auf www.gesund.bund.de eben keine irreführenden oder falschen Informationen geben soll.
Gefüttert werden die Inhalte durch eigene Redakteure „mit akademischer Expertise im Gesundheitswesen“. Die Redaktion setze sich zusammen aus promovierten Medizinerinnen und Medizinern sowie Fachredakteurinnen und Fachredakteuren mit medizinischem und naturwissenschaftlichem Hintergrund (unter anderem der Biologie und Neurowissenschaften).
Gebot der Staatsferne
So weit, so gut? Nein, denn der Wort & Bild Verlag klagte gegen das Portal, da es gegen die Pressefreiheit verstoße – und bekam Recht. Das Landgericht Bonn der Klage stattgegeben und eine Verletzung der Pressefreiheit aufgrund eines Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne der Presse festgestellt. Das Portal überschreite den Umfang zulässiger staatlicher Öffentlichkeitsarbeit.
„Die Entscheidung des Landgerichts Bonn ist ein großer Erfolg für das gesamte Verlagswesen und die Pressefreiheit“, kommentiert Andreas Arntzen, Vorsitzender der Geschäftsführung des Wort & Bild Verlags, der im eigenen Haus beispielsweise die Apotheken-Umschau vertreibt. „Die freie Presse darf als Grundpfeiler für die freie Meinungsbildung nicht von staatlichen Konkurrenzangeboten beeinträchtigt werden. Staatliche Presseangebote wie gesund.bund.de bergen die Gefahr einer Vermischung von objektiv-neutralen Inhalten mit politisch motivierter Berichterstattung und stören so den Meinungsbildungsprozess.“
Dr. Dennis Ballwieser, Geschäftsführer des Wort & Bild Verlags und Chefredakteur der Apotheken-Umschau, verweist auf die hohen journalistischen Standards seines Hauses. „Die eigentliche Herausforderung ist, seriöse von unseriösen Inhalten unterscheidbar zu machen. Das gelingt nicht, wenn die Politik meint, die Arbeit der Presse selbst machen zu können. Denn das führt bei den Bürger:innen dazu, dass nicht mehr klar ist, wer in der Gesellschaft welche Rolle spielt“, betont Ballwieser.
Dass ein Bundesministerium ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibe, sei laut Prof. Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im Medienverband der freien Presse, ein „fataler Tabubruch“. Daher begrüße er das Urtiel ausdrücklich.
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