Tabletten per Fingertipp

Wie funktionieren Online-Apotheken?

< zurück

Seite: 2/2

Anbieter zum Thema

Wie löst man ein Rezept bei einer Online-Apotheke ein?

Gesetzlich Versicherte können über ihre Gesundheitskarte E-Rezepte einlösen. Wollen sie das bei Online-Apotheken tun, kommt meist das sogenannte CardLink-Verfahren zum Einsatz, wenn die Versandapotheke es anbietet, sagt Verbraucherschützerin Wolter.

Dafür brauchen Sie ein Handy mit NFC-Funktion sowie die App der entsprechenden Versandapotheke. „Dort müssen Sie sich in ein paar Schritten identifizieren und die Gesundheitskarte vor Ihr Handy halten.“

Auch über die elektronische Patientenakte oder die E-Rezept-App der Gematik kann man ein E-Rezept weiterleiten. „Hat man in der ePA die ganzen Anmeldeprozesse durchlaufen, gibt es eine Funktion ‚E-Rezept‘, über die man recht simpel das Rezept auch an eine Versandapotheke weiterleiten kann“, sagt Sabine Wolter. Möglich ist auch, den E-Rezept-Code abzuscannen und an die Online-Apotheke zu übermitteln.

Wie in der Apotheke vor Ort gibt es auch bei Versandapotheken weiterhin die Möglichkeit, eine Papierversion des E-Rezepts abzugeben. Das muss dann per Post geschickt werden.

Das ist übrigens auch der Weg, den privat Versicherte, wenn es noch kein E-Rezept gibt, wählen müssen. Sie sind verpflichtet, das originale Papierrezept einzureichen. Zum Teil bieten Versandapotheken dafür Freiumschläge an, die man sich herunterladen kann.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Rechtlich gesehen sind Onlineapotheken laut Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale wie auch Vor-Ort-Apotheken den strengen Datenschutzrichtlinien im Gesundheitswesen unterworfen. In den Apotheken selbst müssen die Daten sicher verwahrt und die Computer entsprechend gesichert sein. Beim Bestellprozess sollten Verbraucher und Verbraucherinnen zudem auf das „Schloss“-Symbol achten, das eine sichere Verbindung anzeigt, rät die Expertin.

Die Stiftung Warentest hat bei ihrem letzten Test 2022 zumindest den Basisschutz persönlicher Daten bei der Bestellung über die Webseite geprüft. „Wir haben damals keine großen Probleme gesehen beim Datensendeverhalten oder dem Erheben der Nutzerdaten“, sagt Katrin Andruschow.

Gilt auch bei Medikamenten das 14-tägige Widerrufsrecht?

Ja, bei Versandapotheken gelten die gleichen Regelungen wie bei jedem Onlineeinkauf. Das bestätigte erst Ende 2025 das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 6 UKl 1/25) nach einer Klage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen den Betreiber einer Versandapotheke.

Demnach können Verbraucher und Verbraucherinnen beim Onlinekauf von Medikamenten grundsätzlich von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Kauf rückabwickeln. Dieses Recht darf nicht pauschal ausgeschlossen werden.

Eine Ausnahme sei allerdings, wenn ein Produkt zum Beispiel entsiegelt sei, sagt Sabine Wolter. Wer also die Flasche mit dem Hustensaft schon geöffnet hat, darf diese nicht mehr umtauschen oder zurückgeben.

(ID:50911469)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung