Auch Gesundheitsbehörden, Krankenkassen, kassen-/zahnärztliche Vereinigungen, Krankenhäuser der öffentlichen Hand sind „Behörden“ im Sinne des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Damit sind diese verpflichtet, ihre Kommunikation mit Gerichten über einen sicheren Übermittlungskanal zu führen.
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