Cybersicherheit auch für Nicht-KRITIS
Was bringen IT-Sicherheitsgesetz 2.0, PDSG und KHZG?
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Krankenhäuser zählen zu den wichtigsten Infrastrukturen. Ihr besonderer Schutzbedarf wurde durch die Ransomware-Attacken der letzten Jahre belegt. Wichtig für alle Entscheidungsträger: Die Geschäftsführung haftet im Zweifelsfall nach Cyberattacken.
Eset möchte in diesem Paper für Nicht-KRITIS-Kliniken die Frage beantworten, wie Lösungen aussehen können, die sowohl
gesetzeskonform als auch effektiv und effizient sind – also die Klinik auch auf lange Sicht vor Bußgeldern und Haftungsrisiken bewahren und gleichzeitig auf schlanke Art und Weise wirksam die Patientenversorgung und das Vertrauen von Patienten und Beschäftigten sichern.
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