Corona-Infektionen eindämmen Bayern weitet Teststrategie aus

Autor Julia Mutzbauer |

Vor dem Hintergrund der Coroana-Pandemie weitet Bayern seine Teststrategie zum raschen Erkennen von Infektionen aus. Künftig sollen kommunale Testzentren finanziell gefördert werden.

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Der Freistaat Bayern will künftig 50 Prozent der Kosten für die Organisation und den Betrieb von Corona-Testzentren in Landkreisen und kreisfreien Städten übernehmen
Der Freistaat Bayern will künftig 50 Prozent der Kosten für die Organisation und den Betrieb von Corona-Testzentren in Landkreisen und kreisfreien Städten übernehmen
(© Ralf - stock.adobe.com)

„Zusätzlich zur Testung in Arztpraxen und freiwilligen Reihentestungen zum Beispiel in Alten- und Pflegeeinrichtungen, bei Polizei, Justiz, Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrerinnen und Lehrern unterstützt der Freistaat damit nun auch das Angebot in Testzentren“, heißt es aus der Bayerischen Staatskanzlei.

Landkreise und kreisfreie Städte bekommen 50 Prozent der Kosten für die Organisation und den Betrieb der Testzentren erstattet. Hinzu kommt eine Pauschale für die Koordinierung insbesondere der Terminvergabe und eventuell anfallende Transportkosten für Proben. Weiterhin werden die Kosten für Tests in Testzentren, also ärztliche und labordiagnostische Leistungen, im Rahmen der bayerischen Teststrategie komplett vom Freistaat Bayern übernommen, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.

Der Betrieb eines Testzentrums liege in der Entscheidung der jeweiligen kreisfreien Stadt und des jeweiligen Landkreises entsprechend der bestehenden Nachfrage und dem konkreten Bedarf an Testungen vor Ort. Die voraussichtlich anfallenden zusätzlichen Kosten von rund 4,7 Millionen Euro pro Jahr sollen aus den Mitteln für die Umsetzung der bayerischen Teststrategie (insgesamt 272 Millionen Euro) finanziert werden.

Kreisfreie Städte und Landkreise können ihre Anträge auf anteilige Kostenübernahme quartalsweise beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) einreichen, das nach Prüfung die erstattungsfähigen Aufwendungen auszahlt.

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