Telematikinfrastruktur Elektronische Heilberufeausweise für Pflegekräfte

Von Natalie Ziebolz Lesedauer: 1 min

Ab sofort können Beschäftigte aus den Bereichen Pflege, Geburtshilfe und Physiotherapie bundesweit einen elektronischen Heilberufsausweis beantragen. Das geschieht über das elektronische Gesundheitsberuferegister.

Die durchschnittliche Lebenserwartung ist in den letzten 60 Jahren um knapp 12 Jahre gestiegen. Im Schnitt werden Männer demnach 78,6 und Frauen 83,4 Jahre alt
Die durchschnittliche Lebenserwartung ist in den letzten 60 Jahren um knapp 12 Jahre gestiegen. Im Schnitt werden Männer demnach 78,6 und Frauen 83,4 Jahre alt
(Bild: Kzenon – stock.adobe.com)

Wie die Gematik mitteilt, können Beschäftigte aus den Bereichen Pflege, Geburtshilfe und Physiotherapie ab sofort bundesweit über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), und im Anschluss daran die Institutionskarten SMC-B für ihre Einrichtungen beantragen. Bisher war dies nur im Rahmen des Pilotbetriebs, gestartet in NRW, möglich.

Damit erhalten nun auch Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeuten beziehungsweise -therapeutinnen Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) und können die daran angebundenen Gesundheitsanwendungen für Patientinnen und Patienten nutzen.

Angesiedelt ist das eGBR bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen. Entscheidend bei dem Prozess der Ausweisausstellung ist allerdings die Überprüfung der Berufserlaubnis sowie die sichere Identifizierung der Antragsstellenden. Daher arbeitet das eGBR mit über 1.500 sogenannten bestätigenden Stellen zusammen. Das können Ämter und Behörden wie Gesundheitsämter sein.

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