Klinische Plattformarchitektur Die Psychiatrie als Stresstest für das KIS

Ein Gastbeitrag von Pascal Vette 6 min Lesedauer

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Narrative Dokumentation, lange Verläufe, PPP-RL und Patientenportale: In der Psychiatrie werden die Grenzen klassischer KIS-Modelle besonders früh sichtbar. Die Antwort darauf heißt trotzdem nicht „dreißig Insellösungen“.

In der Psychiatrie kommt einiges zusammen, womit sich ein breit angelegtes Kernsystem strukturell schwertut.(Bild:  Gemini / KI-generiert)
In der Psychiatrie kommt einiges zusammen, womit sich ein breit angelegtes Kernsystem strukturell schwertut.
(Bild: Gemini / KI-generiert)

Wer lange mit einem KIS arbeitet, kennt das Muster. Eine neue Anforderung kommt auf, und der erste Blick geht zum Hersteller. Gibt es dafür ein Modul? Ist etwas geplant? In welchem Release kommt es? So haben wir Krankenhaus-IT jahrelang gedacht, und oft war das auch richtig.

In der Psychiatrie merkt man schneller als anderswo, wo dieses Modell eng wird. Das liegt nicht an schlechterer Digitalisierung. Es liegt daran, dass dort einiges zusammenkommt, womit sich ein breit angelegtes Kernsystem strukturell schwertut. Behandlungen laufen über Monate und über Sektorengrenzen. Fünf Berufsgruppen arbeiten am selben Fall. Die Dokumentation ist narrativ, und Wortwahl und Beziehungsgeschehen sind dabei selbst klinische Information. Dazu kommen Betreuung, Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen, die rechtlich zwischen Klinik und Verwaltung hängen.

Die Frage lautet dann meistens: Wann kann unser KIS das auch? Damit hängt die Antwort an einem einzigen Lieferanten und seinem Releaseplan.

Vier Fälle aus der Projektpraxis

Die folgenden vier Fälle stammen aus Projekten, die ich begleitet habe. Das ist sicher keine belastbare Statistik, aber es zeigt ganz gut, wo es häufig klemmt.

Betreuung und Rechtsgrundlage des Aufenthalts. Wer gesetzlich betreut wird, wer vertretungsbefugt ist, auf welcher Rechtsgrundlage jemand hier ist: Das braucht die Station, und das braucht die Verwaltung. In der Praxis wird es oft zweimal erfasst, weil beide Bereiche im KIS historisch nicht durchgängig verbunden sind. Das Problem liegt also innerhalb eines Systems und nicht zwischen zweien. Erfahrungsgemäß macht das die Klärung eher schwerer.

Der Personalnachweis nach PPP-RL. Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 136a Absatz 2 SGB V verlangt einen verbindlichen Nachweis über die Personalausstattung. Seit dem Erfassungsjahr 2026 wird jährlich auf Basis einer IQTIG-Spezifikation übermittelt statt quartalsweise per Servicedokument. Das Servicedokument dient nur noch der Meldung einer Nichterfüllung, die stations- und monatsbezogene Dokumentation ist ersatzlos entfallen. Die Daten dafür liegen nirgends an einer Stelle. Personalplanung und Zeiterfassung liefern einen Teil, Belegung und KIS den anderen. Am Ende interessiert niemanden, welches System zuständig ist. Es zählt, ob die Daten zusammenpassen und der Nachweis belastbar steht.

Ein Patientenportal aus der KHZG-Förderung. Zum Start stehen vier Fragebögen bereit, drei davon somatisch geprägt. Die Anmeldung läuft über PIN-Brief und Passkey, eine Regelung für Vertreter und Betreuer fehlt. Bei akut erkrankten oder vertretenen Patientinnen und Patienten wird genau das zur Hürde. Und wenn parallel schon eine digitale Therapieplattform mit eigenen Fragebögen und eigenen Terminen läuft, reden zwei Kanäle mit demselben Patienten.

Auswertung von Assessments. Die Health of the Nation Outcome Scales (HoNOS) werden von Behandelnden ausgefüllt und lassen sich digital erfassen und exportieren. Interessant wird es erst danach: Wie hat sich das Skalenprofil zwischen Aufnahme und Entlassung verändert, getrennt nach Station und Hauptdiagnose? Diese Auswertung gibt es bisher nicht, sie ist für ein späteres Release vorgesehen. Aus einer Frage der Fachabteilung ist damit ein Releasethema geworden.

An mangelnder Kompetenz eines Herstellers liegt keiner dieser Fälle. In allen Fällen reicht die einzelne Funktion einfach nicht. Es hängt jedes Mal daran, ob Systeme, Daten und Prozesse zusammenkommen.

Den letzten Fall kenne ich von beiden Seiten. Ich habe 14 Jahre lang auf Herstellerseite mit darüber entschieden, welche psychiatrischen Anforderungen es in ein Release schaffen, und welche warten müssen. Heute stehe ich auf der Seite, die damit planen muss. Die Priorisierung von damals war aus Herstellersicht meistens nachvollziehbar. Aus Sicht der Fachabteilung, die eine Auswertung jetzt braucht, ist sie das nie. Der eigene Wunsch ist eben doch immer der wichtigste.

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Der Markt bewegt sich ohnehin

Das ist keine rein psychiatrische Debatte. Im Krankenhaus-IT-Monitor 2025 von Roland Berger gaben rund 30 Prozent der befragten Häuser an, einen KIS-Wechsel zu planen. 71 Prozent nannten technische Restriktionen als Anlass, 46 Prozent erwarteten die große Ausschreibungswelle 2027, und nur etwa 13 Prozent arbeiteten bislang mit Best-of-Breed. Das sind Befragungswerte und keine Vollerhebung.

Wer heute über sein KIS entscheidet, legt damit für mindestens zehn Jahre fest, wie sein Haus digital gebaut ist. Die Frage, ob eine Funktion im Kernsystem oder daneben entsteht, kommt in dieser Zeit öfter wieder als jede einzelne Produktauswahl.

Was im Kern bleibt und was daneben entstehen darf

Einen stabilen klinischen Kern braucht es weiterhin. Dort gehört alles hin, was für den ganzen Betrieb verbindlich sein muss: Patientenidentität und Fallkontext, Medikation und Aufträge, rechtssichere Dokumentation, Berechtigungen und Audit, Abrechnung, Archiv und Nachweisführung. Das heißt nicht, dass jede dieser Funktionen im KIS programmiert sein muss. Es heißt, dass sie verbindlich an einer Stelle geführt wird.

Daneben darf entstehen, was ein einzelner Prozess besser kann, als ein Kernsystem es je können wird: Dokumentationsassistenz, Assessments, digitale Therapiebausteine, eigene Oberflächen für einzelne Berufsgruppen, Kommunikation mit Patientinnen und Patienten.

Dazwischen liegt der Teil, über den in Ausschreibungen am wenigsten gesprochen wird und von dem am meisten abhängt: die Schicht, die beides verbindet. FHIR, ISiK, dokumentierte Schnittstellen, gemeinsame Identitäten und Terminologien, nachvollziehbare Herkunft der Daten.

Für ISiK Stufe 5 steht der Termin inzwischen fest: Die Anforderungen sind über die Interoperabilitäts-Governance-Verordnung verbindlich festgelegt, umgesetzt sein müssen sie in den Krankenhausinformationssystemen bis zum 31. Mai 2027. Nachgewiesen wird das über ein Konformitätsbewertungsverfahren nach § 387 SGB V. An dieser Schicht hängt, ob aus den Spezialanwendungen etwas Beherrschbares wird oder der nächste Flickenteppich, denn dreißig moderne Insellösungen ergeben noch lange keine Plattform.

Ich denke: Wer Best-of-Breed einkauft, braucht deshalb strengere Regeln als ein Haus mit einem einzigen Monolithen, nicht lockerere.

Was ich inzwischen früher frage

Bei neuen Lösungen stelle ich ein paar Fragen deutlich früher als noch vor einigen Jahren. Die fachliche Eignung ist dabei nur die halbe Prüfung, und sie ist meistens die einfachere Hälfte.

  • Komme ich an die Daten? Standardisiert, dokumentiert und im Testsystem vorführbar, nicht als Zusage in einer Präsentation.
  • Woher kommt der Patient? Übernimmt die Anwendung Identität, Fall und Rollen aus dem Kern, oder baut sie sich eine eigene Patientenwelt?
  • Wo landet das Ergebnis? An der fachlich richtigen Stelle, mit der das Behandlungsteam weiterarbeiten kann, oder als Dokument im Archiv?
  • Sieht man später noch, wo es herkam? Quelle, Zeitpunkt, Anteil eines KI-Systems und die Person, die fachlich freigegeben hat.
  • Komme ich wieder raus? Oder liegt die Behandlungsgeschichte von fünf Jahren am Ende in einem fremden Datenmodell?
  • Was passiert nach dem Pilot? Lässt sich das in den Regelbetrieb überführen, oder war die Ausweitung technisch nie vorgesehen?

Diese Fragen sind unangenehm, weil sie kommen, bevor jemand das Produkt gesehen hat und begeistert ist, aber am Ende sind sie trotzdem billiger als der Rückbau einer Insellösung nach zwei Jahren Betrieb.

Bei Ambient Documentation kommt in der Psychiatrie noch etwas dazu. Eine KI kann ein Aufnahmegespräch oder eine Teambesprechung sauber zusammenfassen. Nur sind Ambivalenz, Affekt und Interaktion hier selbst Befund. Eine Zusammenfassung, die das glattzieht, wirft klinische Information weg. Die Freigabe durch die dokumentierende Person ist deshalb kein Klick am Ende des Workflows.

Die Rollenfrage statt der Produktfrage

Die Konsequenz ist unbequem: Zu warten, bis das KIS irgendwann alles kann, funktioniert nicht. Für jedes Problem ein neues Tool einzukaufen aber genauso wenig.

Die wichtigste Fähigkeit eines künftigen KIS liegt damit nicht in der Länge seiner Funktionsliste. Sie liegt darin, wie gut es Funktionen zulässt, die es selbst nicht besitzt.

In Ausschreibungen und Lenkungsgruppen wird deshalb künftig weniger interessieren, welche Funktionen ein KIS selbst abdeckt. Interessieren wird, welche Rolle es im eigenen Haus spielen soll und was drumherum stehen muss, damit Vorhaben nicht an seinen Grenzen enden.

Wer diese Frage in der Psychiatrie beantworten kann, hat damit einen belastbaren Architekturmaßstab auch für den Rest des Krankenhauses.

Der Autor
Pascal Vette ist Projektleiter Digitale Prozesse Psychiatrie bei Asklepios und koordiniert die Digitalisierung in neun psychiatrischen Kliniken des Konzerns. Zuvor war er 14 Jahre lang Produktmanager für die Psychiatrieprodukte eines KIS-Herstellers, davor zwölf Jahre in der psychiatrischen Pflege und als Dozent für psychiatrische Pflege an einer Akademie für Gesundheitsberufe.

Bildquelle: Lia Vette

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