Zustimmung der AmtsärzteEnde der Warnfunktion bei Corona-App gerechtfertigt
Quelle: dpa
Lesedauer: 2 min
Die Corona-Warn-App hat ausgedient und wird künftig nicht mehr weiterentwickelt. Amtsärzte begrüßen die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums.
Ab dem 1. Juni soll die Corona-Warn-App nicht weiter aktualisiert werden – die elektronischen Impfzertifikate können jedoch nach wie vor genutzt werden
Das Ende der Warnungen über die Corona-App des Bundes zum 1. Mai ist aus Sicht der Amtsärzte gerechtfertigt. Die App sei „ein nützliches Instrument“ gewesen, um rechtzeitig auf mögliche Infektionsübertragungen hinzuweisen und dann Tests zu veranlassen, erklärte der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Gegenwärtig seien kaum schwere Krankheitsverläufe zu verzeichnen. Das Risiko, wegen einer Corona-Infektion intensivmedizinisch behandelt werden zu müssen, sei außerordentlich gering. „Insofern ist es gerechtfertigt, die Warnfunktion abzustellen.“
Wie es auch in einer Nutzerinformation in der App heißt, ist es nur noch bis einschließlich diesen Sonntag möglich, andere nach einem positiven Test zu warnen und Warnungen über „Risikobegegnungen“ zu erhalten. Die App soll dann zum 1. Juni in einen „Schlafmodus“ gehen und nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vorerst nicht mehr aktualisiert werden. Man kann sie aber auf dem Handy behalten, um damit weiter elektronische Impfzertifikate zu nutzen.
Der Amtsärzte-Verband bilanzierte, die App habe dazu beigetragen, die Zahl von Infektionsübertragungen zu reduzieren. Sie habe außerdem auch Handlungsorientierungen gegeben. „Der Nutzen sollte aber noch evaluiert werden.“ Insgesamt gab es nach Angaben der App-Macher gut neun Millionen Menschen, die nach einem positiven Test mithilfe der App mehr als 270 Millionen Warnungen ermöglichten. Seit dem Start am 16. Juni 2020 sei die App mehr als 48 Millionen mal heruntergeladen worden, bis zu 35 Millionen hätten die Anwendung aktiv genutzt.
Der Amtsärzte-Verband erläuterte, in der gegenwärtigen Lage „ohne erhebliches Gefährdungspotential für die Bevölkerungsgesundheit“ durch die Omikron-Variante sei das Unterbrechen von Infektionsketten nicht mehr vordergründig. Ermittlungen erfolgten in Gesundheitsämtern daher noch zur Orientierung und Bewertung der Situation, aber nicht mehr umfassend. Corona-Meldungen gingen noch in sehr geringem Umfang ein. Monitoring-Daten des Abwassers und des Robert Koch-Instituts (RKI) gäben daher vermutlich eine bessere Übersicht über das Infektionsgeschehen als PCR-Ergebnisse, die in den Ämtern eingehen.
(ID:49422784)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.