Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung und mehrere Healthcare-Anbieter kritisieren den aktuellen Pflegereformentwurf als unzureichend. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern sie konkrete digitale Lösungen im Sinne der Pflegebedürftigen und Pflegenden.
In einer gemeinsamen Erklärung fordern Healthcare-Akteure eine Pflegereform, die pflegende Angehörige mithilfe von Digitalisierung entlastet.
Der Entwurf der Facharbeitsgruppen zur Pflegereform setzt nach Ansicht einer Branchenallianz wichtige Impulse, lasse aber zentrale Aspekte der digitalen Versorgung außen vor. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung hat gemeinsam mit den Unternehmen Careship, Gesundheit von Morgen, Helferportal, Juhi, Myneva, Nui Care, Pflege ABC, Pflegebetreuer und Pflege-Dschungel sowie der Initiative Zukunft Pflegeberatung eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin warnen die Beteiligten vor einer strukturellen Überforderung, sollten die vorgeschlagenen Eckpunkte nicht nachgebessert werden.
Die vorgelegten Reformvorschläge adressierten zwar Bereiche wie Prävention, frühe Risikoerkennung und Finanzierungsstrukturen. Aus Sicht der Allianz greifen sie jedoch zu kurz, um pflegende Angehörige – die das tragende Fundament des deutschen Pflegesystems bildeten – wirksam zu entlasten.
Ein Kernproblem liegt nach Einschätzung der Kritiker in der mangelnden Digitalisierung der Benutzerfreundlichkeit. Das geplante sogenannte „Pflege-Cockpit“ greife „hinter einer solchen Systemlösung zurück“. Stattdessen fordern die Akteure ein bundesweites digitales Entlastungsportal, das Ansprüche automatisiert anzeigt, Leistungen direkt buchbar macht und Abrechnungen vereinfacht. Der Entlastungsbetrag solle dabei zu einer „echten, flexibel nutzbaren Geldleistung [werden], die nicht verfallen kann und individuell auf den persönlichen Bedarf eingesetzt werden darf“. Gleichzeitig müsse die Qualitätskontrolle durch anerkannte Anbieter gewährleistet bleiben.
Lücken bei Prävention und hybrider Beratung
Digitale Präventionsangebote hätten trotz erwiesener Wirksamkeit keinen festen Platz in der Regelversorgung. Die Verbände fordern hier „klare Qualitätsstandards, eine verlässliche Finanzierung und einen zentralen Zugang“, um digitale Prävention als strukturellen Bestandteil der Pflege zu etablieren.
Beim Thema Pflegeberatung setze der Entwurf zwar „richtige Impulse, indem er Beratung als kontinuierlichen Prozess versteht“. Es mangele jedoch an der gesetzlichen Verankerung eines hybriden, digitalen Beratungsmodells. Beratung müsse, so die Erklärung, „präventiv und alltagsnah erfolgen und nicht nur in Krisen – kombiniert aus Pflegeberatung und digitalen Angeboten wie qualitätsgesicherten Online-Pflegekursen, Apps und Telepflege“. Diese Formate könnten Kompetenzen stärken, Fehler und Notfälle vermeiden und Angehörige nachweislich entlasten.
Konkret verlangen die Unterzeichner „eine klare Integration digitaler Beratung“ in mehrere Paragraphen des SGB XI sowie „rechtssichere Rahmenbedingungen für KI-gestützte Elemente“. Zudem sollten anerkannte Beratungsstellen nach §37.7 „auch die geplante Zusammenführung der Beratung übernehmen, um eine flächendeckend konsistente und praxisnahe Beratung sicherzustellen“.
Weitere Defizite bei Infektionsschutz und Digitalisierung der Pflegekassen
Beim häuslichen Infektionsschutz fehlten trotz hoher Risiken verbindliche Strukturen für Prävention, Schulung und Ausstattung beim häuslichen Infektionsschutz. Ein bundesweites Programm und der Erhalt von Sachleistungsansprüchen seien erforderlich. Gleichzeitig behinderten die 16 unterschiedlichen Landesregelungen zur Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit sowohl Skalierbarkeit als auch verlässlichen Zugang. Notwendig sind der Erklärung zufolge „bundesweit einheitliche, digitale und transparente Anerkennungsprozesse“.
Eine durchgehende Digitalstrategie für Pflegekassenprozesse fehlt den Unterzeichnern der Erklärung gänzlich. Erforderlich sind demnach eine einheitliche digitale Pflegeakte, intelligente Vorprüfungen, Echtzeitinformationen zu Anträgen und Budgets sowie standardisierte Schnittstellen. Digitalisierung dürfe nicht optional sein, sondern müsse „das strategische Fundament der Reform bilden“.
Die Verbände und Healthcare-Anbieter betonen: „Damit häusliche Pflege langfristig tragfähig bleibt, braucht es klare politische Entscheidungen“. Nur durch Vereinfachung von Entlastungsleistungen, verbindliche Verankerung von Prävention, moderne Pflegeberatung, strukturelle Stärkung des Infektionsschutzes sowie bundesweit einheitliche Regeln könnte eine Reform entstehen, die pflegende Angehörige wirklich entlastet und die häusliche Pflege nachhaltig stärkt.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.