Bis Mitte Januar 2025 soll für alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte mit gespeicherten Gesundheitsdaten eingerichtet sein. Die Nutzung des Angebots aber ist freiwillig.
In der elektronischen Patientenakte können alle relevanten medizinischen Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg gespeichert werden.
(Bild: Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com)
Gesetzlich Versicherte in Sachsen sind gegenüber der elektronischen Patientenakte (ePA) noch eher verhalten. Mitte Januar 2025 sollen Millionen Patienten wichtige Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bald standardmäßig so einer persönlichen digitalen Sammlung parat haben. Der Bundesrat hatte Anfang Februar das entsprechende, vom Bundestag beschlossene Gesetz passieren lassen.
Nach den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 E-Patientenakten bekommen – außer man lehnt es für sich aktiv ab. Vorankommen soll auch die Forschung mithilfe von Gesundheitsdaten. Das Gesetz regelt außerdem den schon anziehenden Masseneinsatz elektronischer Rezepte.
„Aktuell und in Zukunft bleibt die ePA für die Versicherten dennoch freiwillig, es gibt keine Verpflichtung zur Nutzung“, sagt Monika Welfens, Landesgeschäftsführerin der Krankenkasse Barmer Sachsen. Wenn Versicherte keine ePA möchten, könnten sie der Anlage widersprechen und eine Löschung sei „jederzeit möglich“.
Für die Barmer ist wichtig, dass damit auch die Ärzte entlastet werden, etwa durch Vereinfachung oder Beschleunigung von Arbeitsprozessen. „Das geht vor allem über eine gute Benutzbarkeit, angepasst an die digitalen Bedürfnisse der Versorgung“, sagt Welfens.
Erst etwa 4.500 der rund 311.000 Barmer-Versicherten im Freistaat haben ihre ePA angelegt. Die Zahl verändere sich täglich, es gebe verhältnismäßig wenig Widersprüche.
Bei der AOK Plus für Sachsen und Thüringen haben sich bisher insgesamt rund 12 400 Versicherte eine «digitale Identität» angelegt. Etwa 9.700 – knapp 7.000 der rund 2,25 Millionen Versicherten in Sachsen – nutzten ihre ePA bereits. Nur vereinzelt wünschten Versicherte, „dass wir keine elektronische Patientenakte für sie anlegen“, sagt eine Sprecherin. Gespräche zeigten aber, dass es an Information mangelt. Nach der Beratung über Hintergründe und Vorteile änderten viele ihre Meinung zur ePA.
Ziel des Gesetzgebers ist es, bisher verstreute Behandlungsdaten zusammenzuführen, bessere Behandlungen zu ermöglichen, Mehrfachuntersuchungen sowie unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten zu vermeiden. Zudem sollen Versicherte selbst einen leichten Einblick bekommen, welche Daten es zu ihnen gibt, etwa zu Allergien, Implantaten oder Medikamenten.
Auch die DAK ist überzeugt von „einem klaren“ Nutzen der ePA, „wenn sie von allen Gesundheitspartnern genutzt und befüllt wird“. Sie verspricht sich deutliche Verbesserungen in der Diagnostik und Behandlung sowie eine größere Transparenz für Patienten.
Bundesweit haben rund 40.000 bei der Krankenkasse Versicherte ihre ePA aktiviert, „mit steigender Tendenz“, sagt ein Sprecher. Das seien 0,73 Prozent aller DAK-Versicherten. Er geht von einem ähnlichen Anteil unter den rund 160.000 in Sachsen Versicherten aus. Widersprüche lägen bundesweit im unteren vierstelligen Bereich – meistens allgemein gegen die ePA ohne konkrete Kritikpunkte.
Die IKK classic hat bundesweit bisher über 16.400 aktivierte elektronische Patientenakten und nur vereinzelt Widersprüche. Sie will mithilfe von Informationsangeboten „eventuelle Sorgen und Vorbehalte ausräumen“, sagt ein Sprecher. Die, die eine ePA haben, nutzten diese schon aktiv etwa durch das Hochladen von Dokumenten. Aktuell sei die Resonanz nach wie vor verhalten, auch unter den rund 400.000 Versicherten in Sachsen.
Nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) haben rund 10.300 ihrer Versicherten in Sachsen die ePA. Auch Widersprüche seien schon eingegangen, sagte der Leiter der Landesvertretung, Alexander Krauß. „Es macht in jedem Fall Sinn, sich über die ePA zu informieren und zu verstehen, welche Zwecke sie erfüllt“, meinte Welfens von der Barmer. Nur so könne eine Entscheidung dafür oder dagegen getroffen werden.
Stand: 08.12.2025
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