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Müssen Ärzte für die Nutzung Soft- oder Hardware beschaffen?
Eichborn: Nein, die Nutzung von Vivy ist ganz einfach über einen Internet-Browser oder über das Praxis-Informationssystem möglich. Für Ärzte und Praxisteams ist Vivy komfortabel und einfach zu handhaben: Sie können medizinische Dokumente entsprechend den Regeln der neuen Datenschutzgrundverordnung per Web-Upload oder durch eine direkte Bereitstellung über Vivy mit ihren Patienten teilen.
IT-Sicherheitsprüfer haben Vivy an der ein oder anderen Stelle kritisiert, zuletzt durch die Firma modzero. Können Sie die Vorwürfe entkräften?
Eichborn: Datensicherheit und deren Schutz haben bei BITMARCK höchste Priorität. Darauf haben wir auch im Ausschreibungsverfahren sehr großen Wert gelegt. Vivy geht aktiv und transparent mit dem Thema um. Eine detaillierte Stellungnahme hat Vivy online veröffentlicht (siehe Weblinks unten). Das Unternehmen arbeitet fortlaufend an der Verbesserung der Sicherheitsarchitektur und lässt die Vivy-App, die Vivy-Browser-Applikation und die Backend-Systeme regelmäßig durch externe IT-Sicherheitsexperten überprüfen.
Wie geht es nun weiter mit Vivy?
Eichborn: In den kommenden Wochen werden weitere Krankenkassen und private Krankenversicherungen folgen und Vivy ebenfalls ihren Versicherten zur Verfügung stellen. Parallel wird an der Integration in die vorhandene IT-Landschaft bei Ärzten und in Kliniken gearbeitet.
Der Gesprächspartner
Marc Eichborn ist seit Dezember 2018 als Chief Digital Officer (CDO) bei BITMARCK tätig. Die Unternehmensgruppe realisiert IT-Lösungen für die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie für die DAK-Gesundheit und weitere Ersatzkassen.
Stellungnahmen
Die Stellungnahme zu den aufgedeckten Sicherheitsmängeln durch die modzero GmbH finden Sie online HIER (27.10.1018) und HIER (28.12.2018).
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