Neue FunktionenCorona-Warn-App nutzt für Check-in auch QR-Codes der Luca-App
Von
dpa
Die offizielle Corona-Warn-App des Bundes hat ihre Check-in-Funktion erweitert, mit der vor allem risikoreiche Begegnungen von Menschen in Innenräumen besser erfasst werden sollen. Die Anwendung kann nun zum Einchecken auch die Klötzchengrafiken (QR-Codes) verwenden, die mit der Luca-App erstellt wurden. Damit müssen Veranstalter nur noch einen QR-Code für die unterschiedlichen Apps erzeugen. Dabei fließen keine Daten in das Luca-System.
Die offizielle Corona-Warn-App des Bundes hat ihre Check-in-Funktion erweitert
Die Corona-Warn-App (CWA) und die Luca-App verfolgen zwei unterschiedliche Konzepte, um die Infektionsraten mit dem Corona-Virus einzudämmen, die sich ergänzen. Die CWA registriert anonymisiert Personen, die sich für längere Zeit in einem Abstand von zwei Metern oder weniger befunden haben, als Risikokontakte. Bei der Luca-App werden gesichert Kontaktdaten der Besucher erfasst, die bei Bedarf dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt werden.
Bei Einchecken mit der CWA in geschlossenen Räumen wird berücksichtigt, dass sich dort die Aerosole auch über größere Entfernungen hinweg bewegen. Außerdem sind Luftpartikel, die von Infizierten ausgeatmet wurden, auch dann noch eine Zeit lang in einer gefährlichen Konzentration vorhanden, wenn die Person bereits den Raum verlassen hat. Veranstalter und Gastwirte können für den Check-in einen QR-Code in der CWA generieren; sie können aber auch die Klötzchengrafik aus dem Luca-System verwenden.
Apps wie Luca, darfichrein.de, Recover oder eGuest sind vor allem dazu gedacht, die in den Bundesländern vorgeschriebene Erfassung von Personen in Restaurants, Geschäften oder bei Events digital umzusetzen, um eine fragwürdige Zettelwirtschaft abzulösen. Dabei müssen die Besucher ihre Kontaktdaten angeben. Solange die Infektionsschutzverordnungen der Bundesländer die Erfassung der persönlichen Daten vorschreiben, kann die Corona-Warn-App diese Aufgabe nicht übernehmen. Sachsen hat es allerdings im Mai als erstes Bundesland ermöglicht, die CWA auch für die rechtlich verbindliche Kontaktnachverfolgung einzusetzen.
Die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts wurde nach Angaben des RKI mittlerweile 35,8 Millionen mal heruntergeladen. Die Luca-App verzeichnet nach Angaben der Betreiber inzwischen 36 Millionen registrierte Menschen in Deutschland. In den vergangenen 28 Tagen habe man knapp 32 Millionen Check-ins verzeichnet.
(ID:47786634)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.