Föderiert, kryptoagil, ausfallsicher
GeBeDi legt Forderungen an Healthcare-IT vor

Von Stephan Augsten 3 min Lesedauer

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Die Initiative „Gesundheit Besser Digitalisieren“ (GeBeDi) hat vor dem Bundesgesundheitsministerium 95 Thesen angeschlagen, wenn auch an eine eigens mitgebrachte Tür. In Anlehnung an den religiösen Kontext stand die Aktion unter dem Motto „Wider den digitalen Ablasshandel beim Patientenwohl“.

Dr. Stefan Streit schlägt die 95 GeBeDi-Thesen unter den Augen von Dr. Andreas Meißner (v.l.), Arne Buß, Prof. Ulrich Kelber und Dipl.-Psych. Dieter Adler vor dem Bundesgesundheitsministerium an.(Bilder:  gebedi.de)
Dr. Stefan Streit schlägt die 95 GeBeDi-Thesen unter den Augen von Dr. Andreas Meißner (v.l.), Arne Buß, Prof. Ulrich Kelber und Dipl.-Psych. Dieter Adler vor dem Bundesgesundheitsministerium an.
(Bilder: gebedi.de)

Am 29. Oktober 2026 hat sich GeBeDi in einer Aktion, offensichtlich von Martin Luthers „Disputatio pro declaratione virtutis indulgentiarum“ inspiriert, der Öffentlichkeit präsentiert. Hierfür wurden 95 Thesen an eine Tür vor dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin angeschlagen. Die Initiative vereint Behandelnde wie Ärztinnen und Therapeuten, Patientenvertretungen sowie Fachleute für Datenschutz und IT-Sicherheit. Ihr Leitgedanke: Akzeptanz entsteht durch erkennbaren Nutzen, wirksame Rechte und verlässliche Technik. Für CIOs sind vor allem die Teile II bis VII der zehn „Disputationes“ relevant.

Teil II beispielsweise steht unter dem Anspruch „einer anderen elektronischen Patientenakte“. Den Grundfehler der ePA in ihrer aktuellen Ausprägung sieht GeBeDi darin, zugleich Aktenkopie, Notfallakte, Kommunikationsweg, Datensammlung und Forschungszulieferung abbilden zu sollen. Die Behandlungsdokumentation gehöre „grundsätzlich dezentral und föderiert zu den Behandelnden, die für ihre Richtigkeit und Führung verantwortlich sind“. Zentrale Anwendungen sollten nach Auffassung von GeBeDi nur mit Einwilligung mögliche Verweise aus dezentralen Quellen zusammenführen. Oder knapper umrissen: „Zentraler Nutzen verlangt keine zentrale Vollakte.“ Auch hinsichtlich des Formats äußert die Initiative Kritik: „Eine Sammlung von PDF-Dateien ist keine gute Patientenakte.“ Vorrang sollten vielmehr strukturierte, standardisierte und qualitätsgesicherte Daten haben.