Diskussion um Zugriffsrechte Patientendatenschutzgesetz gebilligt
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Der Bundesrat hat das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) gebilligt. Damit ist der Weg frei für die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept.

Bereits nach geltendem Recht müssen die Krankenkassen ihren Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Durch den nun gebilligten Bundestagsbeschluss erhalten die Versicherten ab 2022 auch einen Anspruch darauf, dass Ärzte die Patientendaten darin eintragen.
In der ePA können Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder gespeichert werden, aber auch Angaben aus dem Impfausweis und Mutterpass sowie Vorsorgeuntersuchungen für Kinder aus dem U-Heft oder Zahn-Bonusheft. Bei einem Wechsel der Krankenkasse können Versicherte ihre Daten aus der elektronischen Patientenakte übertragen lassen.
Rezept auf dem Handy
Zudem sollen Patienten künftig elektronische Rezepte auf ihr Smartphone laden und in einer Apotheke einlösen können. Die dazu nötige App soll als Teil der Telematikinfrastruktur im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Ab 2022 ist die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Telematikinfrastruktur verpflichtend vorgegeben.
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ABDA unterstützt beim Medikationsplan
Apotheken schließen sich an Telematikinfrastruktur an
Facharztüberweisung
Auch Überweisungen zu einem Facharzt lassen sich künftig elektronisch übermitteln. Ab 2022 sollen die Versicherten über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der Akte gespeicherte Dokument einzeln bestimmen können, wer darauf zugreifen darf. Personen ohne Smartphone können ihre elektronische Akte bei ihrer Krankenkasse einsehen.
Verwendung der Daten
Die Versicherten sollen dem Patientendatenschutzgesetz zufolge eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden: Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Die Versicherten sollen bestimmen, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden. Sie entscheiden auch darüber, wer auf die Akte zugreifen kann. Die Patienten selbst sollen jederzeit auf ihre Daten zurückgreifen und diese einsehen können.
Ganz so einfach ist das Procedere zu Anfang allerdings noch nicht, zumindest bei den Zugriffsrechten. Die Akte verstößt laut Bundesdatenschützer Ulrich Kelber gegen die DSGVO, er befürwortet deshalb entsprechende Warnhinweise.
Digitalisierungsassistent Arzt
Auch bei den Ärzten stößt das PDSG auf Widerstand. Der stellvertretende Vorsitzende des Ärzteverbands, Dr. Karl-Georg Pochhammer, erklärte: „Bei aller grundsätzlichen Bereitschaft und Aufgeschlossenheit werden wir aber (...) darauf hinwirken, dass Zahnarztpraxen nicht zu Datenservicestellen umfunktioniert werden.“ Digitalisierung müsse dazu beitragen, Bürokratie zu bewältigen, statt neuen Aufwand durch verpflichtendes Datenmanagement zu erzeugen.
Auch der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hatte in einer Stellungnahme zum Patientendaten-Schutz-Gesetz früh klargestellt, dass die vertragsärztlichen Leistungserbringer sich nicht in der Rolle von „Digitalisierungs- und Datenverarbeitungsassistenten“ sehen.
Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.
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