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ePA-Petition zur Opt-out-Regelung

Schweigepflicht in Gefahr?

Dass die elektronische Patientenakte (ePA) künftig allen Versicherten erstmal automatisch zur Verfügung gestellt wird und diese aktiv der Nutzung widersprechen müssen, sorgt immer wieder für Diskussionen. Nun hat es sogar eine Petition gegen die sogenannte Opt-out-Regelung vor den Petitionsausschuss des Bundestags geschafft.

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Anbieter zum Thema

Zum Schutz vor Cyber-Bedrohungen sollten Medizinische Geräte kontinuierlich überwacht werden (© titima157 –  stock.adobe.com)
Cyber-Angriffe erkennen

Sicherheitstipps für Krankenhäuser

Krankenhäuser, Kliniken und andere Organisationen des Gesundheitswesens fügen ihren Netzwerken mehr internetfähige Geräte hinzu als je zuvor. Diese Geräte bieten erhebliche Vorteile, wie die Möglichkeit, Patienten mit Echtzeit-Ergebnissen von medizinischen Scans zu überwachen. In einer Studie „Putting Healthcare Security Under the Microscope“ von 2019 hatte Forescout 75 Installationen im Gesundheitswesen mit über 10.000 virtuellen lokalen Netzwerken (VLANs) und 1,5 Millionen Geräten untersucht.

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Die Einführung der ePA stockt. Viele Fragen nach ihrer Ausgestaltung sind noch offen – vor allem, welche Daten darin hinterlegt werden sollen und nach welchen Standards dies erfolgt (©terovesalainen – stock.adobe.com)
Empfehlung der DGIM

Auf den Inhalt kommt es bei der ePA an

Impfausweis, Laborbefunde, Notfalldatensatz – in der elektronischen Patientenakte (ePA) können viele medizinische Dokumente hinterlegt werden. Doch welche helfen der Ärzteschaft in der Praxis wirklich? Diese Frage versucht die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) zu beantworten.

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