Nachdem bereits seit 2018 Behörden für den Empfang über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg gegen ein elektronisches Empfangsbekenntnis verpflichtet sind, greift bereits seit 1.1.2022 die nächste Stufe: Für Behörden besteht die Verpflichtung, den sicheren Übermittlungsweg auch für die Zustellung an die Justiz zu nutzen.
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