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Governikus

Intelligenz für das besondere Behördenpostfach (beBPo)

Nachdem bereits seit 2018 Behörden für den Empfang über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg gegen ein elektronisches Empfangsbekenntnis verpflichtet sind, greift bereits seit 1.1.2022 die nächste Stufe: Für Behörden besteht die Verpflichtung, den sicheren Übermittlungsweg auch für die Zustellung an die Justiz zu nutzen.

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