Eigentlich sollte das eRezept ab dem 1. Januar 2021 verpflichtend eingeführt werden. Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Testphase wird dieser Termin nun nach hinten verschoben.
Die Beendigung der zweiten testphase soll nun an Qualitätskriterien geknüpft werden
Ab dem 1. Dezember dieses Jahres befindet sich das eRezept in der zweiten, bundesweiten Testphase. Zuvor wurde in der Testregion Berlin-Brandenburg die Praxistauglichkeit des eRezepts geprüft. Eigentlich sollte mit dem Beginn des neuen Jahres auch das die zweite Testphase für beendet erklärt werden.
Die Geamtik, die die Testphasen begleitet, gab nun bekannt, dass die bundesweite Testphase, aufgrund unzureichender Beteiligung, verlängert wird. „Alle Praxis- und Apothekenverwaltungssysteme sowie Krankenhausinformationssysteme müssen zügig die Testung aufnehmen. Alle Krankenkassen sind bereits in der Lage, E-Rezepte zu empfangen. (…) Die Testphase muss von allen Beteiligten intensiv genutzt werden, damit ein Digitalisierungsprojet wie das E-Rezept gemeinsam gelingen kann“, kommentiert die Gematik ihre Entscheidung.
Die bundesweite Testphase soll dazu genutzt werden, „die Anzahl der Teilnehmenden an den Tests zu erhöhen, Updates aufzuspielen, die nötige Software zu installieren, das Personal zu schulen und die Stabilität des Zusammenwirkens der einzelnen erforderlichen Komponenten intensiv zu prüfen.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die Verlängerung der Testphase. „Die KBV hat gemeinsam mit anderen Leistungserbringerorganisationen der gematik-Gesellschafterversammlung früh davor gewarnt, dass ein bundesweiter Rollout des eRezepts nicht funktionieren wird. Die KBV hatte zudem auf eine Übergangslösung gedrängt. Außerdem war die bisherige Testphase der gematik mit nur wenigen beteiligten Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern nicht aussagekräftig“, sagte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV.
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Stand vom 30.10.2020
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