Telematik-Infrastruktur Finanzierung für Apotheken ist gesichert
Künftig könnnen Apotheken die notwendige Hardware bestellen, die sie für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) benötigen, ohne sich um die Fanzierung zu sorgen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich in einer neuen Refinanzierungsvereinbarung darauf geeinigt, dass die Kosten von den Krankenkassen erstattet werden.
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Die Vereinbarung regelt die Erstattung der Kosten, die dem Apothekeninhaber durch die Einführung und den Betrieb der TI entstehen. Dazu gehören:
- ein Internetanschluss,
- eine Institutionskarte (SMC-B),
- ein Heilberufsausweis (HBA),
- ein Konnektor inklusive VPN-Zugangsdienst,
- stationäre und mobile Kartenterminals sowie ein Update für das Apothekenverwaltungssystem (AVS).
Während die Finanzierungsvereinbarung nur für den schon seit 2016 definierten eMedikationsplan gilt, kann der Konnektor mit einer Erweiterung für das eRezept ab Januar 2022 verwendet werden.
Zulassung für eHealt-Konnektoren fehlt
Dr. Hans-Peter Hubmann, Stellvertretender DAV-Vorsitzender: „Die Apotheker begrüßen die baldige Anbindung an die Telematik-Infrastruktur, die eine bundeseinheitliche und sichere Verbindung zwischen Heilberuflern sowie einen echten Mehrwert für Patienten schafft. Die Finanzierung durch die Krankenkassen ist nun gesichert, jedoch müssen auch die Hersteller die notwendigen eHealth-Konnektoren auf den Markt bringen, die das Herzstück für die sichere Vernetzung darstellen.“
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) erklärt dazu: „Laut Gesetz ist die Anbindung der Apotheken an die TI bis 30. September 2020 vorgesehen, doch da bislang noch keine eHealth-Konnektoren zugelassen sind, sondern nur VSDM-Konnektoren, die ein Update benötigen, kann dieser Stichtag nicht von allen Apotheken erreicht werden.“
Bereits begonnen habe die Ausgabe von Institutionskarten (SMC-B), die als Schlüssel der Apotheken zur TI fungieren, sowie die von Heilberufsausweisen (HBA), den personenbezogenen Sichtausweisen für Apotheker im Scheckkartenformat. Verantwortlich dafür sind die Landesapothekerkammern.
Die Details zur Bestellung und Abrechnung aller TI-Komponenten erhalten die Apotheken von ihren jeweiligen Landesapothekerverbänden. Die Abwicklung der Kostenerstattung erfolgt über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV.
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