Jährlich untersucht die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit dem „Praxisbarometer Digitalisierung“ den Fortschritt der Digitalisierung im Gesundheitswesen. In diesem Jahr sieht die Vereinigung ein Manko bei der digitalen Kommunikation mit Krankenhäusern.
Zwar haben sich einige Aspekte der Digitalisierung bereits etabliert, jedoch gibt es noch einige Baustellen.
Das „Praxisbarometer Digitalisierung 2023“, durchgeführt vom IGES Institut im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), präsentiert die Ergebnisse der sechsten bundesweiten Befragung von Vertragsärzten und -psychotherapeuten zur Digitalisierung in ihren Praxen. Ingesamt beteiligten sich diesmal 3.165 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an der Studie. Der Fokus dabei lag insbesondere auf der Nutzung digitaler Anwendungen wie der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), des elektronischen Rezepts (eRezept) und der elektronischen Patientenakte (ePA). Auch die Telematikinfrastruktur (TI) sowie die Erfahrungen der Anwenderinnen und Anwender waren Gegenstand der Befragung.
Die Ergebnisse zeigen in unterschiedlichen Praxisbereichen eine starke Zunahme der Digitalisierung. Besonders die Kommunikation zwischen Niedergelassenen hat sich deutlich verbessert, wobei der Anteil der Praxen, die den KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) nutzen, sich innerhalb eines Jahres von 20 auf 38 Prozent nahezu verdoppelt hat. Auch die Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die digitale Übermittlung von Unterlagen seitens der Patienten vor dem Termin hat deutlich zugenommen.
Besorgt zeigt sich Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV, jedoch mit Blick auf den digitalen Austausch zwischen Praxen und Kliniken: „Die Digitalisierung macht leider immer noch an den Sektorengrenzen Halt“, erklärt sie. So gaben nur knapp sieben Prozent der Befragten an, dass die schriftliche Kommunikation mit Krankenhäusern nahezu oder mehrheitlich digital erfolgt. Den Nutzen, den das besonders bei der digitalen Übermittlung von Krankenhaus-Entlassbriefen hätte, erkennen demgegenüber jedoch ganze 71 Prozent.
Die TI: Große Hilfe oder großes Problem?
Die TI-Anwendungen, insbesondere die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das E-Rezept, erfahren generell eine hohe Akzeptanz. Fast 92 Prozent der Befragten nutzen die eAU. Die Nutzung des E-Rezepts stieg im Vergleich zum Vorjahr um 21 Prozentpunkte von nur acht auf ganze 29 Prozent. Nahe liegt hier ein Zusammenhang zwischen den steigenden Zahlen und der bundesweiten Einführung des Dienstes Mitte des vergangenen Jahres.
Trotzdem läuft die TI in zahlreichen Praxen noch immer nicht einwandfrei. 18 Prozent der Praxen berichten von täglichen Problemen im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur. Die TI-Störungen beeinträchtigen dabei nicht selten Praxisabläufe. So moniert etwa Jens-Uwe Jerichow, Chirurg aus Boizenburg/Elbe: „Ich sehe den Nutzen der Dinge, aber die TI, wie sie jetzt läuft, ist ein Mehraufwand ohne Mehrnutzen.“
Trotz der positiven Entwicklung macht die Studie an verschiedenen Stellen Handlungsbedarf deutlich. Steiner erklärt deshalb: „Digitalisierung muss durch einen konkreten Mehrwert für die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung überzeugen.“ Außerdem müssten, so Steiner weiter, entsprechende Dienste entlang der Bedürfnisse der Anwenderinnen und Anwender entwickelt werden, um diese in ihrem Alltag zu entlasten: „Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass Digitalisierung nicht dazu genutzt werden darf, weitere nicht-medizinische Aufgaben in die Praxen zu verlagern“ So sei es etwa die Aufgabe der Krankenkassen, Patientinnen und Patienten über die Möglichkeiten von Diensten wie der ePA und des E-Rezepts aufzuklären und für mehr Bewusstsein und Akzeptanz dieser in der Bevölkerung zu schaffen.
Auch die Qualität der Hard- und Softwarekomponenten wie der TI müsse flächendeckend sichergestellt werden, um Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal nicht zusätzlich durch technische Schwierigkeiten zu belasten. Dabei betonte die KBV-Vorständin: „Hierzu müssen unter anderem Performanz- und Usability-Vorgaben sektorübergreifend und zentral durch die verantwortliche Stelle – beispielsweise durch die gematik – vorgegeben, zugelassen und durchgesetzt werden.“ Außerdem erklärte sie: „Eine teilweise Digitalisierung schafft doppelte Aufwände und verringert damit die Akzeptanz in der Vertragsärzteschaft. Bevor neue Bereiche für die Digitalisierung in den Blick genommen werden, sollte daher eine vollständige Digitalisierung bereits eingeführter Verfahren erfolgen.“
Stand: 08.12.2025
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Das Praxisbarometer Digitalisierung 2023 verdeutlicht den positiven Trend der Digitalisierung in Vertragsarztpraxen. Die hohe Nutzung von TI-Anwendungen zeigt das Engagement der Ärzteschaft. Dennoch sind Herausforderungen wie die digitale Kommunikation mit Krankenhäusern und die Qualitätssicherung von Hard- und Softwarekomponenten zu bewältigen. Die Forderungen der KBV unterstreichen die Notwendigkeit von sorgfältigen Tests, klarem Mehrwert und vollständiger Digitalisierung bestehender Verfahren.