Beim 126. Deutschen Ärztetag wurde eines besonders deutlich: Die Telematikinfrastruktur sowie ihre Anwendungen sind aus Sicht der Ärzte noch lange nicht ausgereift. Doch auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz beschäftigte die Hauptversammlung der Bundesärztekammer in diesem Jahr.
Weder die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch das eRezept sorgen für Arbeitsentlastung in den Arztpraxen
(Bild: mpix-foto – stock.adobe.com)
Der 126. Deutsche Ärztetag hallt nach: Die Zusatzbezeichnung Homöopathie wird aus der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) gestrichen – mit der deutlichen Mehrheit der Stimmen. Zudem fordern die Beteiligten, dass sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unverzüglich mit dem vorliegenden Entwurf einer novellierten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) befasst und die hiesige Krankenhauslandschaft grundlegend reformiert wird.
Ärzte fordern Neustrukturierung der Gematik
Auch das Thema Digitalisierung und insbesondere die Telematikinfrastruktur waren Thema der diesjährigen Hauptversammlung der Bundesärztekammer. Die Zweifel am bisherigen Vorgehen bei der Einführung der digitalen Anwendungen ist dabei deutlich zu spüren: So fordert die Ärzteschaft etwa eine Abkehr von unrealistischen, gesetzlichen Terminvorgaben und spricht sich stattdessen dafür aus, dass sich die Einführungszeitpunkte von Anwendungen künftig an vorab definierten Qualitätszielen orientieren soll. „Unrealistische Fristen, verbunden mit gesetzlichen Sanktionsterminen, sind untaugliche Instrumente, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen“, sind sich die Beteiligten sicher.
Gleichzeitig fordert der Ärztetag den Gesetzgeber dazu auf, künftig nur Anwendungen in der TI einzuführen, wenn sie für Patienten und Ärzte einen Nutzen bei der Diagnose und Therapie darstellen. „Bisher stellen alle in den Praxen bereits eingeführten oder demnächst einzuführenden Anwendungen der TI lediglich einen Nutzen für die gesetzlichen Krankenkassen dar“, beanstandet der Ärztetag und unterstreicht dies mit einigen Beispielen: „Der bereits durchzuführende Stammdatenabgleich ist originäre Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), genauso nützt die einzuführende elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nur der GKV, da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dann von dieser nicht mehr eingescannt werden müssen.“
Überhaupt steht der Deutsche Ärztetag der Gematik nicht wohlwollend gegenüber. In einem Beschluss spricht er sich sogar für „die umgehende Neustrukturierung der Gematik oder einer Nachfolgeorganisation“ aus. Die Ärzteschaft solle dann „zumindest 50 Prozent Beteiligung/Stimmrecht“ erhalten. „Die Gematik hat in 17 Jahren keine einzige Anwendung zur Funktion gebracht, die für die Ärzte einen echten Mehrwert oder Nutzen für den Praxisbetrieb gebracht hat“, so die Kritik.
In ihren Augen ist die Organisation auch nicht dafür geeignet, die TI 2.0 aufzubauen. Diese sollte jedoch „mit hohem Tempo analog zu anderen europäischen Ländern“ entwickelt werden. „Wir beobachten sehr differenzierte Entwicklungen in der TI. Positiv sind die Entwicklungen der digitalen Kommunikation in der Medizin – wenn die Infrastruktur eine solche ermöglicht. Allerdings gibt es viele Fehlentwicklungen, die in ihren Ausmaßen jetzt sichtbar werden. So sind neben Mängeln der Konnektortechnik vor allem die Anwendungen der TI und des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) teilweise oder komplett funktionsuntüchtig. Demgegenüber stehen nicht verantwortbare Kosten der Digitalisierung.“
ePA ist „völlig unbrauchbar“
Auch das eRezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben es schwer. Der Deutsche Ärztetag spricht sich sogar konkret für einen Stopp des Rollouts beider Anwendungen aus – zumindest so lange bis erfolgreich abgeschlossene Feldtests vorliegen. „Die bisher ausgestellten eRezepte werden durch wenige, maßgeblich durch zwei, Testpraxen erstellt“, heißt es in der Begründung. „Das hat mit ordentlichen umfassenden Feldtests dieser Millionenanwendung nichts zu tun.“
Dr. Silke Lüder erinnerte in Bremen daher auch daran, dass Gesundheitsminister Lauterbach zugegeben habe, dass eRezept und eAu in der vorliegenden Form keinen Fortschritt darstellen. Da weiterhin zusätzlich zur Online-Weiterleitung an die Krankenkassen ein Papierausdruck erfolgen muss, bringen sie schließlich keine Arbeitsentlastung für die Praxen. Zudem funktioniert das Arbeitgeberabrufverfahren oft nicht.
Die ePA in ihrer bisher vorgestellten Form bezeichnet Lüder als „völlig unbrauchbar“ für Ärzte und ältere Patienten. Aktuell darf eine ePA nur nach der Einwilligung des Patienten (Opt-in-Verfahren) eröffnet werden. Die Nachfrage ist jedoch gering. Nur 482.542 Versicherte nutzen das Angebot aktuell (Stand: 30.05.2022). „Das ist unter anderem auf den umständlichen Eröffnungsprozess und die komplexe Rechteverwaltung der Patientenakte zurückzuführen“, erklärt der Deutsche Ärztetag und spricht sich dafür aus, dass für jeden Patienten zukünftig initial durch seine Krankenkasse eine elektronische Patientenakte angelegt wird. Möchte dieser das Angebot nicht wahrnehmen, muss er widersprechen (Opt-out-Verfahren). Dieses Verfahren ließe sich auch auf die Datenfreigabe für Ärzte und die Forschung übertragen: Alle Ärzte/Forschungseinrichtungen erhalten Zugriff, außer der Versicherte beschränkt die Datenweitergabe.
Stand: 08.12.2025
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Das Ärztetags-Plenum beschloss darüber hinaus, dass die rechtliche Zulässigkeit des sogenannten Opt-Out-Verfahrens bei der elektronischen Patientenakte insbesondere im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung unter Hinzuziehung beispielsweise des Bundesdatenschutzbeauftragten umgesetzt werden muss. Dieser hatte schon im Jahr 2021 geäußert, dass ein solches Opt-Out-Verfahren in der Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich nicht angelegt sei. „Uns geht es hier gar nicht um einen abstrakten Datenschutz“, so Lüder. „Es geht um einen negativen Paradigmenwechsel, der die Freiwilligkeit für Patienten, die ärztliche Schweigepflicht und die informationelle Selbstbestimmung aushebelt und die Krankheitsdaten künftig zur Handelsware verkommen lässt.“